Patientenabrechnung
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Mitglied einer Krankenkasse sind,
übernimmt diese sämtliche Kosten für die Regelleistungen wie
Arztkosten, Pflege, Unterbringung und Verpflegung.
Üblicherweise werden daher die Leistungen für die allgemeinen
Krankenhausbehandlungen direkt mit Ihrer Krankenkasse abgewickelt.
Unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kostensicherung übernehmen
dies für Sie und stehen in engem Kontakt mit Ihrer Krankenkasse im In-
oder Ausland.
Sollten Sie Fragen zu Kostenabrechnung, Pflegeleistung usw. haben,
wenden Sie sich bitte an die Kolleginnen und Kollegen der
Patientenabrechnung.
Gesetzlich versicherte Patienten müssen sich an den Kosten ihres
Krankenhausaufenthaltes beteiligen. Die Klinik ist gesetzlich
verpflichtet, den jeweils aktuellen Eigenanteil pro Kalendertag
zugunsten der Krankenkassen einzuziehen. Dieser Betrag wird für
maximal 28 Tage im Kalenderjahr erhoben. Sollten Sie bereits in einem
anderen Krankenhaus oder unsere Klinik stationär behandelt worden sein,
werden wir diese Tage verrechnen.
Informationen erhalten Sie telefonisch oder persönlich: Montag bis
Freitag von 8:00 bis 16:00 unter der Telefonnummer 0551 / 49 84 – 130.
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